














































Ihre Unterstützung macht’s möglich!
Die ehrenamtliche Durchführung des Internationalen MALTESER Sommercamps 2017 durch den MALTESER Hospitaldienst ist nicht ohne externe Helfer und Förderer möglich. Die Kosten pro Jugendlichem für eine Woche mit persönlichem Betreuer, Anreise, Unterbringung, Verpflegung, medizinischer Versorgung und Ausflugsprogramm betragen rund 2.000 Euro. Nur ein geringer Teil dieser Kosten kann durch Beiträge der jungen Menschen selbst aufgebracht werden.
Danke für Ihre Geld- und Sachspenden!



Ebenso freuen wir uns über einen finanziellen Beitrag. Großsponsoren bieten wir individuell gestaltete Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten und laden sie herzlich ein, bei der jeweils unterstützten Veranstaltung persönlich mit dabei zu sein.
Ihre Spende ist absetzbar
Ihre Unterstützung an das Internationale Malteser Sommercamp gilt als absetzbare Spende im Sinne des § 4a Abs. 3 bis 6 EStG.
Mehr Information dazu erhalten Sie HIER.
Wie Sie vielleicht schon gehört haben, gibt es ab 1.1.2017 eine Änderung in Bezug auf die Spendenabsetzbarkeit. Bis jetzt mussten Sie Ihre Spenden an spendenbegünstigte Organisationen im Rahmen des Steuerausgleiches bzw. der Arbeitnehmerveranlagung selbständig als Sonderausgabe geltend machen. Für Spenden aus dem Betriebsvermögen bleibt diese Regelung bestehen – für alle privaten Spenden ab dem 1.1.2017 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass diese von der spendenempfangenden Organisation, in diesem Fall also von uns, an das Finanzamt gemeldet werden. So Sie steuerpflichtig sind, werden Ihnen Ihre Spenden ab dem kommenden Jahr somit automatisch gutgeschrieben – ohne Gefahr, dass Sie auf die eine oder andere Spende vergessen können (die Meldung durch uns erfolgt gesammelt im darauffolgenden Jahr, somit erstmals 2018).
Um Ihnen diese Leistung zu ermöglichen, benötigen wir aber Ihr Einverständnis – welches Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen können – und festgelegte Identifikationsdaten: Ihren Vor und Zunamen, wie er in Ihrem Meldezettel – nicht (!) im Pass – steht (inkl. etwaiger Bindestriche und Doppelnamen), und Ihr Geburtsdatum. Sobald Sie uns diese Daten mitteilen, gilt dies automatisch als Zustimmung, Ihre Spende entsprechend zu melden.
Wir dürfen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse bitten zu überprüfen, ob Ihr Name in der Anschrift (inkl. Stiege und Türnummer) auf dem beiliegenden Erlagschein korrekt wiedergegeben ist. Ebenso ersuchen wir Sie um Mitteilung Ihres Geburtsdatums, welches Sie in dem neuen beiliegenden Spenden-Erlagschein eintragen oder auch per Onlinebanking mitteilen können.
Im Falle eines Onlinebankings dürfen wir darum bitten, beim Verwendungszweck Ihre Kundennummer (ist am Erlagschein unterhalb der Adresse vorgedruckt), gefolgt von Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum einzugeben.
Gerne können Sie uns Ihre aktualisierten Daten auch per Telefon, Fax oder Mail mitteilen.



